Sicherung ihres Kaufpreises durch die wvg
Wenn Sie bei uns eine Eigentumswohnung kaufen, ist Ihr Geld in sicheren Händen!
Wir heben unsere Kaufpreise gemäß § 9 Abs. 4 iVm § 10 Abs. 2 Z 2 (Ratenplan B) Bauträgervertragsgesetz ein. Das heißt, Ihr Geld ist auf einem bei der Rechtsanwaltskammer Wien gemeldeten Treuhandkonto hinterlegt, bis die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zu Ihren Gunsten im Grundbuch durchgeführt wurde. Sie leisten Ihre weiteren Zahlungen erst, wenn ein dementsprechender Baufortschritt bestätigt wird.
Im Detail:
- 10 % des Gesamtkaufpreises bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- 30 % des Gesamtkaufpreises nach Fertigstellung des Rohbaues und des Daches
- 20 % des Gesamtkaufpreises nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12 % des Gesamtkaufpreises nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung
- 19 % des Gesamtkaufpreises nach Bezugsfertigstellung oder vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
- 9 % des Gesamtkaufpreises nach Fertigstellung der Gesamtanlage
2 % des Gesamtkaufpreises werden als Haftrücklass für die Dauer von drei Jahren ab Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes (der Wohnung), gemäß § 4 Abs. 4 BTVG treuhändisch mit einer persönlichen Bankgarantie gesichert.
Nach der Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs. 2WEG 2002 und Baubeginn, sowie nach Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung ist der auf dem Treuhandkonto hinterlegte Betrag von 10 % (erste Rate) an die Verkäuferin auszuzahlen. Die restlichen Kaufpreisraten sind erst nach Bestätigung des entsprechenden Baufortschrittes durch einen befugten Ziviltechniker zu überweisen.